Um nebenberuflich als Selbstständiger tätig zu werden, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt.
Als Freiberufler zählst Du zu den Personen, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig ausüben oder als Arzt, Zahnarzt, Steuerberater, Architekt, Journalist oder Übersetzer einer selbstständigen Berufstätigkeit nachgehen.
Diese Tätigkeiten werden auch als „Katalogberufe“ bezeichnet und müssen beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Hierfür muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Ein Gewerbe muss bei den sogenannten Katalogberufen im Regelfall nicht beantragt werden.
Als Gewerbetreibender bist Du tätig, wenn Du keinen der oben genannten Katalogberufe oder einen ähnlichen Beruf ausübst. Gewerbetreibende sind in einem handwerklichen, produzierenden oder kaufmännischen Beruf selbstständig tätig.
Damit Deine Selbstständigkeit als nebenberuflich gilt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese beziehen sich unter anderem auf die Arbeitszeit und das erzielte Einkommen. Im Grunde geht es darum, zu bestimmen, welche Tätigkeit Deinen Arbeitsmittelpunkt bildet. Wenn es um die Arbeitszeit geht, kann beispielsweise eine Richtwert von maximal 18 Stunden pro Woche für die nebenberufliche Selbstständigkeitherangezogen werden.
Das Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit sollte nicht höher sein als das Einkommen aus Deiner Hauptbeschäftigung.
Sobald Du Mitarbeiter beschäftigst, wird davon ausgegangen, dass Du hauptberuflich selbstständig bist (außer der Mitarbeiter ist im Mini-Job beschäftigt).