Die Wahl der Rechtsform ist für Unternehmer beim Schritt in die Selbstständigkeit besonders wichtig.

Die richtige Rechtsform für Unternehmer finden

Hier findest Du wichtige Infos und Entscheidungshilfen bei der richtigen Auswahl einer Rechtsform als Unternehmer.

Rechtsform Unternehmer - Lila Lions

Inhaltsverzeichnis

Die richtige Rechtsform als Unternehmer

Bevor Du ein Unternehmen gründest, stehst Du vor vielen Entscheidungen. Eine der wichtigsten Entscheidungen als Existenzgründer dabei ist die Wahl der richtigen Rechtsform für Dein Unternehmen.
Aber warum ist diese Entscheidung eigentlich so wichtig? Ganz einfach: Die Rechtsform, die Du für Dein Unternehmen wählst, hat weitreichende Konsequenzen, darunter steuerliche Aspekte, Haftungsfragen, Verwaltungsanforderungen und Finanzierungsthemen. Die Rechtsform beeinflusst auch, wie Du Dein Unternehmen führen und managen wirst.

Die Wahl der Rechtsform legt den rechtlichen Rahmen Deines Unternehmens fest und bestimmt auch, in welchem Maße Du für Unternehmensschulden haftest. Zusammengefasst: Die Wahl der richtigen Rechtsform ist der Grundstein für den Erfolg Deines Unternehmens.

In den nachfolgenden Abschnitten geben wir Dir einen Überblick über die gängigsten Rechtsformen in Deutschland: das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Unternehmergesellschaft (UG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Holdinggesellschaft (Holding). Jede dieser Rechtsformen hat ihre eigenen Vorteile und Nachteile und eignet sich für verschiedene Arten von Unternehmungen. Bei der Wahl der Rechtsform sollst Du immer Deine individuellen Bedürfnisse und Ziele sowie die spezifischen Anforderungen Deines Unternehmens berücksichtigen.

Rechtsform als Einzelunternehmer

Definition und Eigenschaften eines Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen ist eine der grundlegendsten und zugleich häufigsten Unternehmensformen in Deutschland. Über 80% der Gründer haben 2022 diese Unternehmensform gewählt. Charakteristisch für diese Rechtsform ist, dass das Unternehmen von nur einer Person geführt wird – dem Inhaber oder der Inhaberin. Dieser Person obliegt nicht nur die volle Verantwortung und Kontrolle über das Unternehmen, sondern auch das gesamte unternehmerische Risiko. Sie trifft zudem alle Entscheidungen, genießt aber auch alle Erfolge.

Das Besondere am Einzelunternehmen ist seine Einfachheit und Flexibilität. Es gibt wenige komplexe Formalitäten, die erfüllt werden müssen, wie es bei vielen anderen Rechtsformen der Fall ist. Es ist keine Mindestkapitalanforderung vorgeschrieben, und auch die Anforderungen an die Geschäftsführung, Buchführung oder Berichterstattung sind im Vergleich zu Kapitalgesellschaften eher locker.

Voraussetzungen zur Gründung eines Einzelunternehmens

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist recht einfach und unkompliziert. Anders als bei einer GmbH oder einer AG ist kein aufwendiger Gesellschaftsvertrag nötig. In den meisten Fällen ist keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich, es sei denn, es handelt sich um ein Handelsgewerbe. Die Gründung eines Einzelunternehmens besteht im Wesentlichen aus der Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt und der Anmeldung Deiner Einzelunternehmung beim Finanzamt. Du musst volljährig sein und, falls Du nicht EU-Bürger bist, eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Praxisbeispiel: Nehmen wir Du hast beispielsweise eine Leidenschaft für Mode und ein Händchen für den Verkauf. Du möchtest Dein eigenes Geschäft eröffnen und handgefertigte Kleidungsstücke online verkaufen. In diesem Fall könnte ein Einzelunternehmen die ideale Rechtsform für Dich sein. Du brauchst nur ein Gewerbe anzumelden um loslegen zu können.

Haftung und Risiken einer Einzelunternehmung

Ein sehr wichtiges Thema, welches Du bei der Gründung eines Einzelunternehmens berücksichtigen solltest, ist die Haftungsfrage. Als Einzelunternehmer haftest Du unbeschränkt und mit Deinem gesamten Vermögen. Das umfasst sowohl Dein Geschäftsvermögen als auch Dein Privatvermögen. Im Falle einer Insolvenz kann somit Dein privates Vermögen zur Begleichung Deiner Unternehmensschulden herangezogen werden. Dies kein ein hohes Risiko darstellen und sollte bei Deiner Entscheidung für diese Unternehmensform bedacht werden.

Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens

Das Einzelunternehmen bietet einige Vorteile. An erster Stelle stehen dabei die einfache Gründung und die geringe Bürokratie. Im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsformen fallen keine Gründungskosten an und Du behältst die volle Kontrolle über alle geschäftlichen Entscheidungen. Darüber hinaus bietet das Einzelunternehmen ein hohes Maß an Flexibilität. Du kannst schnell auf Marktveränderungen reagieren und Dein Geschäftsmodell bei Bedarf anpassen.

Noch ein schöner Vorteil ist, dass der gesamte Gewinn des Unternehmens Dir als Inhaber gehört. Es gibt keine weiteren Gesellschafter, die einen Anteil am Gewinn beanspruchen könnten. Du hast also die volle Kontrolle über die Verwendung des Gewinns, sei es zur Reinvestition in das Unternehmen, zur Auszahlung an Dich selbst oder zur Rücklagenbildung für künftige Investitionen.

Aber wie jede Unternehmensform hat auch das Einzelunternehmen seine Nachteile. Der größte Nachteil ist das bereits erwähnte hohe Haftungsrisiko. Als Inhaber eines Einzelunternehmens haftest Du mit Deinem gesamten Vermögen, einschließlich Deines Privatvermögens. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz auch Dein Privatvermögen zur Schuldentilgung herangezogen werden kann. Dies kann zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten und im schlimmsten Fall zur privaten Insolvenz führen.

Ein zusätzlicher Nachteil kann die Besteuerung sein. Da das Einkommen aus dem Einzelunternehmen als persönliches Einkommen zählt, kann der persönliche Steuersatz schnell ansteigen, wenn das Unternehmen erfolgreich ist und hohe Gewinne erzielt. Zudem kann die Beschaffung von externem Kapital für Einzelunternehmen schwieriger sein, da Du keine Unternehmensanteile verkaufen kannst, um Kapital zu generieren oder als Sicherheit zu hinterlegen.

Wann ist ein Einzelunternehmen die richtige Wahl?

Ein Einzelunternehmen kann die ideale Wahl sein, wenn Du allein ein Unternehmen führen möchtest und das finanzielle Risiko überschaubar ist. Diese Rechtsform ist besonders geeignet für Kleinunternehmer, Freiberufler und Selbstständige, die mit wenig Investitionen und ohne Mitarbeiter starten möchten. Aber auch für größere Vorhaben kann das Einzelunternehmen passend sein, sofern Du das volle Haftungsrisiko tragen kannst und willst.

Beispiel: Du bist ein erfahrener Softwareentwickler und planst, Deine eigene App zu entwickeln und zu vermarkten. Als Einzelunternehmer kannst Du die volle Kontrolle über die Entwicklung und Vermarktung der App behalten, ohne dass Du Dir um die Einhaltung von unternehmerischen Vorschriften oder die Beteiligung anderer Gesellschafter Gedanken machen musst. Das finanzielle Risiko ist überschaubar, da die Entwicklungskosten gering sind und Du keine großen Investitionen tätigen musst. Du solltest aber immer das Haftungsrisiko beachten und für eine ausreichende Absicherung sorgen, etwa durch eine Berufshaftpflichtversicherung.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Definition und Eigenschaften einer GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der einfachsten Gesellschaftsformen in Deutschland und wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie ist eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet werden muss, den sogenannten Gesellschaftern. Diese schließen einen Vertrag mit dem Ziel, ein gemeinsames Vorhaben zu verfolgen. Dieses Vorhaben kann sowohl auf wirtschaftlicher als auch auf nichtwirtschaftlicher Ebene liegen.

Die GbR ist eine besonders flexible und anpassungsfähige Rechtsform, die sich für eine Vielzahl von Tätigkeiten und Vorhaben eignet. Diese kann von Freiberuflern für gemeinsame Projekte genutzt werden, von kleinen bis mittleren Unternehmen für gemeinsame Investitionen, sowie von Privatpersonen für die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, wie etwa einer Wohnung oder einem Auto.

Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der AG hat die GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass die Gesellschafter der GbR den Rechtsrahmen für ihr Zusammenwirken selbst bestimmen. Sie sind daher in ihrer Geschäftsführung wesentlich freier und flexibler als die Mitglieder einer Kapitalgesellschaft.

Voraussetzungen zur Gründung einer GbR

Die Gründung einer GbR ist verhältnismäßig einfach und erfordert keine großen Anfangsinvestitionen oder formelle Anforderungen. Das Einzige, was Du brauchst, ist mindestens einen weiteren Gesellschafter. Zusammen mit diesem Gesellschafter schließt Du einen Gesellschaftsvertrag ab. Dieser Vertrag, auch Gesellschaftsvereinbarung genannt, legt die Grundregeln Eurer Zusammenarbeit fest.

Dieser sollte so detailliert wie möglich sein und alle wesentlichen Punkte Eurer Zusammenarbeit regeln, wie zum Beispiel die Beiträge jedes Gesellschafters, die Aufteilung von Gewinnen und Verlusten, die Geschäftsführung und die Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters. Obwohl der Gesellschaftsvertrag formlos und sogar mündlich abgeschlossen werden kann, empfehlen wir dringend, diesen schriftlich zu fixieren und von allen Gesellschaftern unterzeichnen zu lassen. Das bietet Sicherheit und Klarheit für alle Beteiligten und kann spätere Konflikte vermeiden.

Praxisbeispiel: Nehmen wir an, Du und zwei Kollegen arbeiten als selbstständige Webdesigner und ihr habt beschlossen, Eure Kräfte zu bündeln, um größere Projekte anzunehmen und Euer Dienstleistungsangebot zu erweitern. Ihr könntet eine GbR gründen, indem Ihr einen Gesellschaftsvertrag abschließt, der die Aufgaben und Beiträge jedes Gesellschafters festlegt, wie zum Beispiel wer sich um das Design, die Programmierung und das Kundenmanagement kümmert. Zudem sollte der Vertrag festlegen, wie die Gewinne und Verluste aufgeteilt werden und was im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters geschieht.

Haftung und Risiken einer GbR

Ein wichtiges Thema der GbR ist die Haftung. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist, haften die Gesellschafter einer GbR persönlich und unbeschränkt. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen, einschließlich seines Privatvermögens, für die Verbindlichkeiten der GbR haftet.

Zudem besteht bei der GbR eine sogenannte Gesamtschuldnerschaft. Das heißt, dass jeder Gesellschafter für die gesamten Schulden der Gesellschaft haften kann, unabhängig von seinem Anteil an der Gesellschaft. Sollte ein Gläubiger also eine Forderung gegen die GbR haben, kann er sich an jeden der Gesellschafter wenden und die volle Summe von diesem verlangen. Es ist dann Sache der Gesellschafter, sich intern über die Aufteilung der Lasten zu einigen.

Dieses Haftungsprinzip kann ein erhebliches finanzielles Risiko für die Gesellschafter darstellen, insbesondere wenn die GbR hohe Schulden hat oder in Insolvenz gerät. In solchen Fällen kann das private Vermögen der Gesellschafter herangezogen werden, um die Schulden der GbR zu begleichen.

Vor- und Nachteile einer GbR

Die Gründung einer GbR ist unkompliziert und erfordert im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen nur einen geringen formalen und finanziellen Aufwand, was für eine Gründung als Vorteil zu werten ist. Zudem bietet die GbR ein hohes Maß an Flexibilität. Die Gesellschafter können ihre Zusammenarbeit frei gestalten und schnell auf neue Situationen reagieren. Sie können ihre Ressourcen und Fähigkeiten bündeln, um gemeinsame Ziele zu verfolgen, und dabei von Synergien profitieren.

Ein weiterer Vorteil der GbR ist die direkte Beteiligung aller Gesellschafter an der Geschäftsführung. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, bei denen die Gesellschafter in der Regel nicht selbst die Geschäfte führen, sind bei einer GbR alle Gesellschafter aktiv an der Verwaltung und Leitung der Gesellschaft beteiligt. Dies kann zu einer höheren Identifikation mit der Gesellschaft und einer stärkeren Motivation der Gesellschafter führen.

Die Nachteile der GbR liegen vor allem in der persönlichen und unbeschränkten Haftung der Gesellschafter. Dieses Haftungsprinzip birgt ein hohes finanzielles Risiko und kann im Falle einer Insolvenz der GbR dazu führen, dass die Gesellschafter ihr gesamtes Privatvermögen verlieren, zumindest aber dafür haften. Zudem kann die fehlende Rechtspersönlichkeit der GbR in bestimmten Situationen ein Nachteil sein, etwa bei der Aufnahme von Fremdkapital oder der Begründung von langfristigen Vertragsbeziehungen.

Wann ist eine GbR die richtige Wahl?

Die Entscheidung für eine GbR hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine GbR kann die richtige Wahl sein, wenn Du mit mindestens einer weiteren Person ein gemeinsames Projekt oder Vorhaben realisieren möchtest und dabei Wert auf Einfachheit, Flexibilität und direkte Mitbestimmung legst. Eine GbR eignet sich besonders für kleine bis mittlere Vorhaben, bei denen die Beteiligten eng zusammenarbeiten und ihre Ressourcen und Fähigkeiten bündeln möchten.

Allerdings solltest Du dabei auch die Risiken und Nachteile einer GbR berücksichtigen, insbesondere die der persönlichen und unbeschränkten Haftung. Wenn Du ein großes Vorhaben planst, das hohe Investitionen erfordert und ein hohes finanzielles Risiko birgt, könnte eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder die AG möglicherweise eine bessere Wahl sein.

Beispiel: Du und ein Freund sind begeisterte Fotografen und haben beschlossen, gemeinsam eine Fotoagentur zu gründen. Ihr plant, Eure Fotos zu verkaufen, Foto-Workshops anzubieten und Auftragsarbeiten für Kunden zu übernehmen. In diesem Fall könnte eine GbR die richtige Rechtsform für Euch sein. Ihr könntet einen Gesellschaftsvertrag abschließen, in dem Ihr Eure Beiträge und Aufgaben sowie die Aufteilung der Einnahmen festlegt. Dabei solltet Ihr jedoch auch bedenken, dass Ihr beide persönlich und unbeschränkt für die Schulden der GbR haftet.

Unternehmergesellschaft (UG)

Definition und Eigenschaften einer UG

Die Unternehmergesellschaft (UG), oft auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet, ist eine Sonderform der GmbH und wurde mit dem Ziel eingeführt, Gründern den Zugang zur Rechtsform der Kapitalgesellschaft zu erleichtern. Im Gegensatz zur klassischen GmbH, für deren Gründung ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich ist, kann eine UG bereits mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden.

Die UG ist, wie die GmbH, eine juristische Person. Das bedeutet, dass sie Rechte und Pflichten hat, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden kann. Der große Vorteil dabei ist, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und die persönliche Haftung der Gesellschafter somit ausgeschlossen ist.

Voraussetzungen zur Gründung einer UG

Die Gründung einer UG folgt größtenteils den gleichen Regeln wie die Gründung einer GmbH. Es sind mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer erforderlich. Der oder die Gesellschafter müssen einen Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, abschließen und das Stammkapital einbringen. Dieses kann, wie bereits erwähnt, bereits einen Euro betragen, sollte aber in einem angemessenen Verhältnis zum geplanten Geschäftsbetrieb stehen.

Die Gründung muss notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden. Mit der Eintragung ins Handelsregister erhält die UG ihre Rechtspersönlichkeit. Bis zur Eintragung ins Handelsregister haften die Gründer, wie bei einer GmbH, persönlich und unbeschränkt.

Praxisbeispiel: Du hast eine innovative Idee für eine App entwickelt und möchtest ein Unternehmen gründen, um diese Idee zu realisieren. Da Du nur ein geringes Startkapital hast, aber gleichzeitig das Risiko für Dein Privatvermögen begrenzen möchtest, entscheidest Du Dich für die Gründung einer UG. Du schließt einen Gesellschaftsvertrag ab, in dem die Geschäftsgegenstände, die Höhe des Stammkapitals und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festgelegt werden, und lässt die Gründung von einem Notar beurkunden.

Haftung und Risiken einer UG

Die Haftung bei der UG ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet, dass die Gesellschafter im Falle einer Insolvenz der UG nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber Personengesellschaften wie der GbR oder dem Einzelunternehmen und einer der Hauptgründe, warum sich Gründer oft für die Rechtsform der UG entscheiden.

Ein Risiko bei der UG ist die Pflicht zur Ansparung eines gesetzlichen Rücklagefonds. Vom Gewinn eines jeden Geschäftsjahres müssen 25 Prozent als Rücklage gebildet werden, bis das Stammkapital den Betrag von 25.000 Euro erreicht hat. Auf Antrag kann dann die UG in einer GmbH umgewandelt werden, dabei geschieht dies nicht automatisch. Die Rücklagenbildung kann die finanzielle Flexibilität des Unternehmens einschränken, insbesondere in den ersten Jahren nach der Gründung.

Ein weiteres Risiko ist die strenge Buchführungspflicht. Wie alle Kapitalgesellschaften ist auch die UG zu einer doppelten Buchführung verpflichtet und muss jährlich einen Jahresabschluss vorlegen. Dies kann, insbesondere für kleinere Unternehmen, einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten, respektive einen höheren finanziellen Aufwand, wenn dies an einen Steuerberater komplett ausgelagert wird.

Vor- und Nachteile einer UG

Die UG hat viele Vorteile, wie z.B. die beschränkte Haftung. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften ist bei einer UG das persönliche Vermögen der Gesellschafter vor den Schulden der Gesellschaft geschützt. Dies gibt den Gesellschaftern ein hohes Maß an Sicherheit und ermöglicht es ihnen, unternehmerische Risiken einzugehen, ohne dabei ihr persönliches Vermögen zu gefährden.

Ein weiterer Vorteil der UG ist die niedrige Kapitalanforderung. Mit nur einem Euro Stammkapital als Mindesteinlage bietet die UG eine kostengünstige Möglichkeit zur Gründung einer Kapitalgesellschaft. Für Gründer, die eine Geschäftsidee mit einem hohen Risiko umsetzen möchten und nur über ein geringes Startkapital verfügen, ist das eine gute Lösung, zudem ist kann für Geschäftspartner, Kunden und Investoren eine UG seriöser erscheinen als ein Einzelunternehmen oder eine GbR.

Zu einem Nachteil kann bei der UG die Pflicht zur Rücklagenbildung aus Gewinnen gewertet werden. Jedes Jahr 25% vom Gewinn zusätzlich zurückzulegen kann die finanzielle Flexibilität eines Unternehmens einschränken und dazu führen, dass Gewinne nicht in vollem Umfang ausgeschüttet oder reinvestiert werden können.

Ein weiterer möglicher Nachteil ist der erhöhte Verwaltungsaufwand. Die UG ist zu einer doppelten Buchführung verpflichtet und muss jährlich einen Jahresabschluss vorlegen. Dies erfordert Zeit und Know-how und kann insbesondere für kleinere Unternehmen eine Herausforderung sein.

Wann ist eine UG die richtige Wahl?

Die Entscheidung, ob die UG die richtige Rechtsform für Dein zukünftiges Unternehmen ist, hängt von vielen Faktoren ab. Im Allgemeinen ist eine UG dann eine gute Wahl, wenn Du das Risiko minimieren und Dein persönliches Vermögen schützen möchtest, Du eine Geschäftsidee mit einem hohen Risiko oder hohen Anfangsinvestitionen umsetzen möchtest und dabei über ein begrenztes Startkapital verfügst.

Die UG kann auch eine gute Wahl sein, wenn Du den Zugang zu bestimmten Finanzierungsquellen, wie z.B. Venture Capital oder Business Angels, in Erwägung ziehst. Diese Investoren investieren oft bevorzugt in Kapitalgesellschaften, da diese eine klar definierte Haftungsstruktur und eine einfache Übertragbarkeit der Anteile bieten, was bei Personengesellschaften nicht möglich ist. Mit der Wahl der Rechtsform UG kannst Du die Attraktivität Deines Unternehmens für potenzielle Investoren erhöhen und Deine Chancen auf eine erfolgreiche Finanzierungsrunde verbessern.

Trotz der vielen Vorteile der UG gibt es auch einige Nachteile, die Du berücksichtigen solltest. Ein Nachteil der UG ist die Pflicht 25% des Jahresgewinns bis zu einer Summe von 25.000 Euro zurückzulegen, was die Verfügbarkeit von Gewinnen für andere Zwecke, wie z.B. die Reinvestition in das Geschäft oder die Ausschüttung an die Gesellschafter, einschränken kann. Dies kann insbesondere in den ersten Jahren nach der Gründung eine Herausforderung sein, wenn das Unternehmen noch nicht profitabel ist und die Einnahmen knapp sind.

Ein weiterer Nachteil ist der erhöhte Verwaltungsaufwand im Vergleich zu einfacheren Rechtsformen wie dem Einzelunternehmen oder der GbR. Die UG ist zu einer doppelten Buchführung verpflichtet und muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Dies erfordert Zeit und kann, insbesondere für kleinere Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung, eine Herausforderung sein.

Insgesamt ist die UG eine flexible und kostengünstige Möglichkeit zur Gründung einer Kapitalgesellschaft, die viele Vorteile bietet, insbesondere in Bezug auf die Haftungsbeschränkung und die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung. Es sollte jedoch sorgfältig gegen die damit verbundenen Nachteile und Risiken abgewogen werden.

Praxisbeispiel: Du planst, ein IT-Start-up zu gründen, das eine innovative Software zur Datenanalyse entwickelt. Du hast eine starke Geschäftsidee und ein kompetentes Team, aber nur ein begrenztes Startkapital. Du bist bereit, ein hohes Risiko einzugehen, möchtest aber Dein persönliches Vermögen schützen. Zudem hoffst Du, in der Zukunft externe Investoren für Dein Unternehmen zu gewinnen. In diesem Fall wäre die UG wahrscheinlich die beste Rechtsform für Dein Unternehmen. Mit der UG könntest Du von den Vorteilen einer Kapitalgesellschaft profitieren, ohne die hohen Kapitalanforderungen einer GmbH erfüllen zu müssen. Du könntest die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken und gleichzeitig eine attraktive Option für potenzielle Investoren schaffen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Definition und Eigenschaften einer GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der häufigsten und angesehensten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, was bedeutet, dass ihr Grundkapital in Geschäftsanteile aufgeteilt ist. Diese werden von den Gesellschaftern gehalten und repräsentieren ihre jeweilige Beteiligung am Unternehmen. Im Gegensatz zu Personengesellschaften, bei denen die Eigentümer direkt in das Geschäft involviert sind, ist bei einer GmbH eine klare Trennung zwischen Eigentum und Geschäftsführung möglich, obwohl viele Gesellschafter auch als Geschäftsführer tätig sind (sogenannte Geschäftsführende Gesellschafter). Wie der Name bereits verrät ist die Haftung der Gesellschaft beschränkt und zwar auf das Betriebsvermögen. Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage.

Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten und ist in der Regel komplexer als die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer GbR. Zunächst benötigst Du (bzw. die Gesellschaft) ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, das entweder in bar oder in Form von Sacheinlagen (wie z.B. Grundstücke, Gebäude oder Maschinen) erbracht werden kann. Das Stammkapital muss bei Gründung zur Hälfte eingezahlt werden. 

Der nächste Schritt zur Gründung einer GmbH ist die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags, auch Satzung genannt. Hier werden die grundlegenden Regeln für die Organisation und Führung des Unternehmens festgelegt, einschließlich der Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung, der Rechte und Pflichten der Gesellschafter und der Verfahren für die Kapitalerhöhung oder -herabsetzung. Der Gesellschaftervertrag sollte möglichst ausführlich sein. Häufig empfiehlt sich hier eine Rechtsberatung. 

Sobald der Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet und von allen Gesellschaftern unterzeichnet ist, muss die GmbH zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und erfordert die Vorlage des Gesellschaftsvertrags und einer Erklärung (häufig vom Notar), dass das Stammkapital ordnungsgemäß eingezahlt wurde. 

Haftung und Risiken einer GmbH

Ein großer Vorteil der GmbH als Rechtsform ist die beschränkte Haftung der Gesellschafter. Im Falle einer Insolvenz haften die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlagen, was bedeutet, dass ihr persönliches Vermögen im Allgemeinen vor den Gläubigern der GmbH geschützt ist. Dies macht die GmbH zu einer attraktiven Wahl für Unternehmer..

Die beschränkte Haftung schützt aber nicht vor allen Risiken. Zum Beispiel können die Geschäftsführende Gesellschafter persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten als Geschäftsführer verletzen, etwa durch unzulässige Zahlungen nach Insolvenzreife des Unternehmens oder durch unzulässige Gewinnausschüttungen, die die Zahlungsfähigkeit der GmbH gefährden. Stellt die Gesellschaft keinen Geschäftsführer, können auch diese möglicherweise in Regress genommen werden. 

Vor- und Nachteile einer GmbH

Die GmbH bietet eine Menge an Vorteilen für Unternehmer. Einer der wichtigsten ist die bereits erwähnte beschränkte Haftung, die das persönliche Vermögen der Gesellschafter vor den Schulden der Gesellschaft schützt. Ein weiterer Vorteil ist das hohe Ansehen der GmbH. Sie wird oft als besonders seriös und zuverlässig wahrgenommen, was das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Investoren stärken kann.

Darüber hinaus bietet die GmbH eine große Flexibilität in Bezug auf die Unternehmensstruktur. Die Gesellschafter können die Geschäftsführung ganz oder teilweise auf angestellte Geschäftsführer übertragen, und sie können die Kapitalstruktur des Unternehmens relativ frei gestalten, z.B. durch die Ausgabe von Geschäftsanteilen.

Zu den Nachteilen der GmbH gehört der hohe administrative Aufwand, der mit der Gründung verbunden ist. Die Gründung einer GmbH erfordert nicht nur eine hohe Anfangsinvestition, sondern auch eine Menge Bürokratie. Zudem muss jedes Jahr ein Jahresabschluss erstellt und veröffentlicht werden, was einen höheren finanziellen oder administrativen Aufwand bedeuten kann.

Als weitere möglicher Nachteil wird oft die Besteuerung angesehen. Die Gewinne einer GmbH (sofern nicht umsatzsteuerbefreit) unterliegen sowohl der Körperschaftsteuer als auch der Gewerbesteuer. Tantiemen (Gewinne), die an die Gesellschafter ausgezahlt werden, unterliegen der Kapitalertragssteuer. Dies kann zu einer doppelten Besteuerung führen.

Wann ist eine GmbH die richtige Wahl

Die Entscheidung, eine GmbH zu gründen, hängt von diversen Faktoren ab, darunter die Art des Geschäfts, das Du betreiben möchtest, Deine Risikobereitschaft, Deine finanziellen Ressourcen und Deine langfristigen Pläne für das Unternehmen.

Eine GmbH könnte die richtige Wahl für Dich sein, wenn Du privat ein geringes finanzielles Risiko eingehen möchtest. Die beschränkte Haftung schützt Dein persönliches Vermögen vor den Schulden des Unternehmens, was besonders wichtig ist, wenn Du einen Kredit aufnehmen musst, um das Unternehmen zu gründen oder auszubauen. Zudem wird eine GmbH in der Außenbetrachtung als seriös wahrgenommen. 

Zudem eine GmbH die richtige Wahl sein, wenn Du planst, das Unternehmen auf eine bestimmte Art und Weise zu strukturieren oder zu finanzieren. Zum Beispiel, wenn Du vorhast, das Unternehmen später zu verkaufen, Investoreneinstiege planst, oder wenn Du eine komplexere Unternehmensstruktur mit mehreren Geschäftsbereichen oder Tochtergesellschaften aufbauen möchtest.

Praxisbeispiel: Nehmen wir an, Du planst die Gründung einer Softwareentwicklungsfirma. Du brauchst erhebliches Startkapital, um qualifiziertes Personal einzustellen und die notwendige Technologie zu erwerben. Du rechnest mit einem hohen Umsatzpotenzial, bist Dir aber bewusst, dass das Risiko von Marktschwankungen und Konkurrenz hoch ist. In diesem Fall wäre die GmbH wahrscheinlich die beste Rechtsform für Dein Unternehmen. Mit der GmbH könntest Du die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken und Dein persönliches Vermögen schützen. Zudem könntest Du durch die Wahl der GmbH als Rechtsform das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und potenziellen Investoren stärken.

Holdinggesellschaft (Holding)

Definition und Eigenschaften einer Holding

Eine Holdinggesellschaft ist ein besonderer Typ von Unternehmen, deren Hauptaufgabe und -zweck darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten, zu verwalten und gegebenenfalls zu vermehren. Die Holdinggesellschaft selbst ist in der Regel nicht operativ tätig, das heißt, sie produziert in der Regel keine eigenen Waren oder Dienstleistungen. Vielmehr erwirbt sie Anteile an anderen Unternehmen und profitiert von deren Geschäftstätigkeit, indem sie beispielsweise Dividenden erhält oder den Wert ihrer Beteiligungen steigert.

Die Holdinggesellschaft kann in verschiedenen Rechtsformen existieren. Am häufigsten findet man sie als Aktiengesellschaft (AG) oder als GmbH sowie als UG. Allerdings sind auch andere Rechtsformen denkbar und möglich, je nach den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Gründers oder der Gründer. 

Eine Besonderheit der Holdinggesellschaft ist, dass sie in verschiedene Typen unterteilt werden kann. So gibt es zum Beispiel die sogenannte reine Finanzholding, deren Aufgabe sich auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen beschränkt. Diese hat in der Regel kein eigenes operatives Geschäft, sondern kümmert sich ausschließlich um die Verwaltung ihrer Beteiligungen und um finanzielle Angelegenheiten.

Auf der anderen Seite gibt es die sogenannte Management- oder operative Holding. Diese Art von Holdinggesellschaft übernimmt nicht nur die Verwaltung ihrer Beteiligungen, sondern auch Führungsaufgaben für ihre Tochtergesellschaften. Sie kann zum Beispiel zentrale Dienstleistungen für ihre Tochtergesellschaften erbringen, etwa in den Bereichen Finanzen, Personal oder IT, oder sie kann die strategische Ausrichtung der gesamten Unternehmensgruppe steuern.

Häufig aber können mit einer Holding, bzw. einer Holdingstruktur unternehmerische Risiken minimiert werden und steuerliche Vorteile generiert werden.

Voraussetzungen zur Gründung einer Holding

Die Gründung einer Holdinggesellschaft setzt zunächst einmal voraus, dass es mindestens ein anderes Unternehmen gibt, an dem die Holdinggesellschaft eine Beteiligung halten soll. Dieses Unternehmen wird oft auch als Tochtergesellschaft bezeichnet. Die Beteiligung kann in unterschiedlicher Form erfolgen, zum Beispiel durch den Erwerb von Aktien, Geschäftsanteilen oder anderen Formen von Unternehmensanteilen.

Die Gründung einer Holdinggesellschaft selbst erfolgt grundsätzlich in den gleichen Schritten wie die Gründung einer gewöhnlichen Gesellschaft. Dazu gehört zum Beispiel die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags, in dem die wesentlichen Regeln für das Zusammenwirken der Gesellschafter festgelegt werden. Weiterhin muss ein Stammkapital eingebracht werden, dessen Höhe je nach gewählter Rechtsform unterschiedlich hoch sein muss. Natürlich muss die Gründung der Holdinggesellschaft auch in das Handelsregister eingetragen werden (ähnlich einer GmbH).

Haftung und Risiken einer Holding

Die Haftungsverhältnisse in einer Holdingstruktur sind in der Regel klar geregelt. Grundsätzlich haftet jede Gesellschaft für sich selbst, das heißt, die Holdinggesellschaft haftet nicht für die Schulden ihrer Tochtergesellschaften und umgekehrt. Das bedeutet, dass das Vermögen der Holdinggesellschaft vor den Gläubigern der Tochtergesellschaften geschützt ist, und ebenso das Vermögen der Tochtergesellschaften vor den Gläubigern der Holdinggesellschaft.

Diese klare Haftungstrennung ist ein wesentlicher Vorteil der Holdingstruktur, besonders in risikoreichen Geschäftsfeldern oder bei internationaler Geschäftstätigkeit. Sie erlaubt es, Risiken zu isolieren und damit das Gesamtvermögen der Unternehmensgruppe zu schützen.

Allerdings gibt es Situationen, in denen diese Haftungstrennung durchbrochen werden kann. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Tochtergesellschaft faktisch nicht als eigenständiges Unternehmen fungiert, sondern als bloßer Teil der Holdinggesellschaft. Ein weiteres Risiko besteht, wenn die Holdinggesellschaft ihre Kontrollfunktionen missbraucht oder wenn sie die Tochtergesellschaft in eine finanzielle Schieflage bringt.

Vor- und Nachteile einer Holding

Die Holdingstruktur bietet eine Reihe von Vorteilen, aber auch einige Nachteile. Ein wichtiger Vorteil besteht in der Möglichkeit zur Risikodiversifizierung. Indem die Holdinggesellschaft Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen hält, die in unterschiedlichen Branchen oder Märkten tätig sind, kann sie ihr Gesamtrisiko reduzieren. Wenn ein Geschäftsfeld oder Markt schwächelt, können die anderen Teile der Unternehmensgruppe dies gegebenenfalls ausgleichen.

Ein weiterer Vorteil kann in der Steuergestaltung liegen. Durch eine geschickte Gestaltung der Holdingstruktur können Gewinne und Verluste innerhalb der Unternehmensgruppe verschoben werden, um die Gesamtsteuerlast zu minimieren. Zudem kann die Veräußerung von Beteiligungen unter bestimmten Umständen steuerfrei erfolgen, was die Flexibilität der Unternehmensgruppe erhöht.

Ein Nachteil der Holdingstruktur kann im hohen Verwaltungsaufwand liegen. Die Führung einer Holdinggesellschaft erfordert umfassende Management- und Kontrollfunktionen, und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen kann anspruchsvoll sein. Darüber hinaus sind die Kosten für die Gründung und den Betrieb einer Holdinggesellschaft höher als bei einem einzelnen Unternehmen.

Wann ist eine Holding die richtige Wahl?

Die Entscheidung für oder gegen eine Holdingstruktur hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Holding kann die richtige Wahl sein, wenn Du ein oder mehrere Unternehmen verwalten möchtest, welches in unterschiedlichen Branchen oder Märkten tätig ist. Diese kann auch dann sinnvoll sein, wenn Du planst, mehrere Unternehmen zu gründen oder zu erwerben, oder wenn Du bereits Unternehmer bist und Deine bestehenden Beteiligungen unter einem gemeinsamen Dach konsolidieren möchtest.

Eine Holding kann zudem attraktiv sein, wenn Du eine optimale Steuergestaltung anstrebst. Durch den Einsatz von Holdinggesellschaften kannst Du Gewinne und Verluste innerhalb der Unternehmensgruppe verschieben und so die Gesamtsteuerlast reduzieren.

Praxisbeispiel: Stell Dir vor, Du hast im Laufe Deiner Karriere mehrere Unternehmen in unterschiedlichen Branchen aufgebaut. Um diese besser zu verwalten und Synergien zu nutzen, entscheidest Du Dich, eine Holdinggesellschaft zu gründen. Die Holding hält die Anteile an den einzelnen Unternehmen und übernimmt strategische Managementfunktionen. So kannst Du die Risiken diversifizieren und die finanzielle Performance Deiner Unternehmensgruppe verbessern.

Zusammenfassung und Abschluss

Überblick über alle behandelten Rechtsformen

In diesem Artikel haben wir einen detaillierten Blick auf fünf gängige Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland geworfen: Das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Unternehmergesellschaft (UG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Holdinggesellschaft.

  • Das Einzelunternehmen ist die einfachste und schnellste Form, ein Unternehmen zu gründen. Es erfordert kein Mindestkapital und ist besonders für Kleinunternehmer oder Freiberufler geeignet. Allerdings haftet der Inhaber unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.

  • Die GbR ist eine Gesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird. Sie ist flexibel und eignet sich besonders für kleinere gemeinsame Projekte. Auch hier haften die Gesellschafter unbeschränkt, aber nur gesamtschuldnerisch.

  • Die UG ist eine Kapitalgesellschaft, die mit einem minimalen Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden kann. Sie bietet beschränkte Haftung, erfordert aber einen größeren Gründungsaufwand und strengere Berichtspflichten.

  • Die GmbH ist eine der bekanntesten Rechtsformen in Deutschland. Sie bietet ebenfalls beschränkte Haftung und eignet sich besonders für mittlere und größere Unternehmen. Allerdings erfordert sie ein Mindestkapital von 25.000 Euro.

  • Die Holdinggesellschaft ist eine spezielle Rechtsform, die dazu dient, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten und zu verwalten. Sie eignet sich besonders für Unternehmer, die mehrere Unternehmen gründen oder erwerben wollen, und ermöglicht eine effiziente Steuergestaltung.

Wichtige Aspekte bei der Wahl der Rechtsform

Die Wahl der richtigen Rechtsform für Dein Unternehmen ist eine wichtige Entscheidung, die vernünftig durchdacht werden sollte. Es gibt viele Faktoren, die dabei eine Rolle spielen können, unter anderem Deine persönlichen Ziele und Prioritäten, das geplante Geschäftsmodell, die Risikobereitschaft, das zur Verfügung stehende Kapital und die gewünschte Flexibilität.

Ein wesentlicher Faktor ist die Frage der Haftung. Wenn Du bereit bist, das Risiko einer unbeschränkten Haftung zu tragen, können Einzelunternehmen oder GbR eine gute Wahl sein. Wenn Du jedoch Dein privates Vermögen schützen möchtest, solltest Du eine Kapitalgesellschaft wie UG, GmbH oder eine Holding in Betracht ziehen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage des Kapitals. Wenn Du nur über ein geringes Startkapital verfügst, kann die Gründung einer UG eine attraktive Option sein. Wenn Du über ausreichend Kapital verfügst und eine größere Unternehmung planst, kann eine GmbH oder eine Holdinggesellschaft die richtige Wahl sein.

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