Welche Begrifflichkeiten stehen hinter den Bedeutungen?

Freiberufler, Freelancer oder freier Mitarbeiter?

Unser Check hilft Dir zu verstehen, was sich hinter den Begriffen Freiberufler, Freelancer und freier Mitarbeiter verbirgt und worauf Du dabei besonders achten solltest. 

Freiberufler Freelancer - Lila Lions

Inhaltsverzeichnis

Der Unterschied zwischen Freiberufler, Freelancer und freier Mitarbeiter

In Deutschland werden die Bezeichnungen Freiberufler, Freelancern und freien Mitarbeiter oft synonym verwendet und beziehen sich auf Personen, die Selbstständig tätig und keine Angestellten sind. Allerdings gibt es hier verschiedene Unterscheidungen. 

Definition als Freiberufler – Was ist ein Freiberufler?

Im Allgemeinen werden Freiberufler als Personen bezeichnet, die in den Bereichen Wissenschaft, Kunst (künstlerisch), Erziehung oder Schriftstellerei tätig sind und deren Arbeit nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes und § 1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften werden bestimmte Berufe als Freie Berufe anerkannt, darunter:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Steuerberater, Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer
  • Architekten und Ingenieure
  • Beratende Betriebswirte, Unternehmensberater und Organisationsentwickler
  • Lehrer, Erzieher und Dozenten
  • Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer
  • Psychotherapeuten, Heilpraktiker und andere therapeutische Berufe
  • Geistliche und öffentlich bestellte Sachverständige
  • und viele weitere Berufe und Tätigkeiten

Sollte die Tätigkeit bzw. der Beruf nicht aufgelistet sein, ist nachfolgende Definition möglicherweise hilfreich: „Die Freien Berufe haben auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt“. So fordert es derselbe §1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften.

Für viele dieser Berufe gibt es spezielle Berufsordnungen oder -gesetze, die eine berufliche Qualifikation und ein bestimmtes Verhalten vorschreiben, um als Freiberufler zu gelten. Letztendlich entscheidet das Finanzamt darüber, ob eine Freiberuflichkeit anerkannt werden kann, oder nicht. Da bereits beim Beginn der Selbstständigkeit, bzw. bei der Existenzgründung ein Fragebogen des Finanzamtes ausgefüllt werden muss, bekommt man vom Finanzamt relativ schnell eine verbindliche Information, ob man als Freiberufler gilt oder als Gewerbetreibender (Unternehmer). Als Freiberufler muss kein Gewerbe beim Gewerbeamt angemelden werden und daher auch keine Gewerbesteuer gezahlt werden. 

Was ist ein Freier Mitarbeiter?

Der Begriff hingegen beschreibt das Beschäftigungsverhältnis, nicht jedoch die Zugehörigkeit zu einer definierten Berufsgruppe, wie denen der freien Berufe für Freiberufler. Er muss daher nicht zwangsweise zu den Katalogberufen gehören.

Als „Freie Mitarbeiter“, auch bekannt als „Freischaffende“, arbeiten Personen auf Honorarbasis für einen oder mehrere Arbeitgeber. Sie werden in der Regel projektbezogen eingesetzt und arbeiten stunden-, tage- oder wochenweise, ohne bei einem bestimmten Arbeitgeber fest angestellt zu sein (häufig innerhalb eines Werkvertrages für einen Auftraggeber tätig). Dies bietet im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Vorteile, aber auch Nachteile.

Vorteile als Freier Mitarbeiter:

  • können ihre Arbeitsorte frei wählen und sind nicht an einen bestimmten Arbeitsplatz gebunden
  • können oft höhere Honorare verlangen als Festangestellte mit vergleichbarer Tätigkeit
  • sie können ihre eigenen Vorstellungen und Arbeitsweisen in ihre Arbeit einbringen und müssen sich nicht an interne Strukturen oder Hierarchien halten
  • sie können ihre Arbeitgeber und Aufträge frei wählen und sind dadurch in der Lage, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in verschiedenen Branchen und Unternehmen zu erweitern
  • ein Gewerbe muss nicht angemeldet werden

Nachteile als Freier Mitarbeiter:

  • sie haben keinen Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld und müssen im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit selbst für ihre Absicherung sorgen
  • sie haben keinen Kündigungsschutz und keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    das Einkommen ist stark von der Eigeninitiative abhängig (Akquise, Honorarverhandlungen, Weiterbildung, Reisebereitschaft usw.)
  • oft haben sie keinen festen Ansprechpartner und müssen sich in Projekte und Arbeitsstrukturen schnell einarbeiten und auf neue Kollegen einstellen
  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt, da dies zu Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge führen kann und dem freien Mitarbeiter die Möglichkeit bietet, den Arbeitnehmerstatus einzuklagen

Definition Freelancer – Was ist ein Freelancer?

Freelancer wird oft als allgemeiner Begriff für selbstständige Tätigkeiten verwendet, die auf Projekte oder Aufträge basieren, und kann sowohl Freiberufler als auch freie Mitarbeiter umfassen. Der Begriff Freelancer kommt aus dem Englischen, wo es keine Unterscheidungen in der Begrifflichkeit gibt.

Somit sagt der Freelancer nichts über den ausgeübten Beruf aus. Freiberufler können als Freelancer arbeiten, doch Freelancer müssen nicht unbedingt eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Scheinselbständigkeit bei Freiberuflern bzw. Freien Mitarbeitern

Diese werden als „scheinselbständig“ betrachtet, wenn ihr Vertragsverhältnis als Selbständige sie ausweist, aber ihre tatsächliche Tätigkeit eher der eines sozialversicherungspflichtigen, abhängigen Arbeitnehmers entspricht. Dies geschieht oft, um Lohnsteuer und Sozialbeiträge zu umgehen.  Teilweise geschieht dies auch oft aus Unwissenheit, da die Abgrenzungen nicht immer eindeutig sind. 

Bei nachfolgenden Punkten ist eine Scheinselbständigkeit auf jeden Fall gegeben:

Er hat im Rahmen seiner Tätigkeit für einen Auftraggeber:

  • festgelegte Arbeitszeiten
  • kein Werkvertrag und ist nicht selbständig tätig
  • einen festen Urlaubsanspruch
  • ist fest in die Prozesse des Auftraggebers integriert
  • hat Pflicht zum Reporting, da er weisungsgebunden ist

Zudem deutet auf eine Scheinselbständigkeit hin, wenn: 

  • der Gesamtumsatz stammt größtenteils (über 80%) von einem Auftraggeber
  • kein Unternehmensauftritt (zum Beispiel: Visitenkarten, Webseite)
  • Freelancer nimmt an Weiterbildungsmaßnahmen des Auftraggebers teil
  • Einkommen unterscheidet sich kaum von dem eines Angestellten oder ist niedriger
  • der Aufgabenbereich entspricht dem eines festangestellten Mitarbeiters
  • der Auftraggeber gibt dem Freelancer klare Anweisungen und spezifische Vorgaben, wie die Aufgabe zu erfüllen ist
  • es werden verbindliche Vorgaben bezüglich Arbeitszeit, Pausen und Abwesenheit gemacht
  • er hat im Unternehmen einen festen, dauerhaften Arbeitsplatz zur Verfügung, um die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen
  • zusätzlich hat er eine eigene interne Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse im Unternehmen zur Verfügung
  • die Abrechnung der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt regelmäßig und mit festen, gleichbleibenden Beträgen.
     

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