Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige und Gründer
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist in unseren Augen die unverzichtbarste aller Versicherungen. Es ist immer schnell ein Missgeschick passiert, wofür Du mit Deiner Firma oder Freiberuflichkeit haftest. Minimiere diese existentielle Risiko. Wir erklären Dir, worauf Du achten solltest.
Inhaltsverzeichnis
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Gründer und Selbstständige - die wichtigste Versicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige und Existenzgründer ist eine unverzichtbare Absicherung, die man als Unternehmer bzw. Freiberufler nicht vernachlässigen sollte. Im täglichen Geschäftsbetrieb können schnell unvorhergesehene Schäden entstehen, für die man als Unternehmer haftbar gemacht werden kann. Dabei handelt es sich sowohl um Sachschäden an fremden Eigentum als auch um Personenschäden, beispielsweise wenn ein Mitarbeiter oder Kunde durch eine Nachlässigkeit zu Schaden kommt.
Die Betriebshaftpflichtversicherung springt in solchen Fällen ein und schützt den Unternehmer vor den finanziellen Folgen solcher Schadensersatzansprüche. Gerade für Selbstständige und Existenzgründer ist das besonders wichtig, da das finanzielle Risiko in dieser Phase besonders hoch ist und ein unerwarteter Schadensfall schnell die Existenz des jungen Unternehmens gefährden kann.
Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in erster Linie die Prüfung der Schadensersatzansprüche, das heißt: Sie prüft, ob der Unternehmer wirklich für den entstandenen Schaden verantwortlich ist und ob die geltend gemachten Forderungen gerechtfertigt sind. Sollte die Versicherung zu dem Schluss kommen, dass der Anspruch berechtigt ist, übernimmt diese die Kosten für den Schadensersatz und entlastet so den Unternehmer finanziell. Gleichzeitig wehrt sie unberechtigte Forderungen ab und schützt den Unternehmer somit vor ungerechtfertigten Ansprüchen.
Bei der Auswahl der passenden Firmenhaftpflichtversicherung sollte man als Selbstständiger oder Existenzgründer auf einige Dinge achten. Dazu gehört zum einen die Höhe der Deckungssumme, also der maximalen Summe, bis zu der die Versicherung für verursachte Schäden eintritt. Diese sollte ausreichend hoch sein, um auch größere Schäden abdecken zu können. Zum anderen sollte man auf die einzelnen Leistungen achten, die im Versicherungsumfang enthalten sind. Je nach Branche und Tätigkeitsfeld können nämlich spezielle Zusatzversicherungen sinnvoll sein, die beispielsweise auch Umweltschäden oder reine Vermögensschäden abdecken.
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die sich an Gewerbetreibende, Unternehmen und Freiberufler richtet und in erster Linie dazu dient, diese vor einem finanziellen Ruin durch die Haftpflichtansprüche Dritter zu schützen. Im Alltag des Geschäftsbetriebs können Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden auffallend häufig auftreten, für die der Versicherungsnehmer in aller Regel nicht alleine aufkommen kann oder möchte. Daher springt hier die Betriebshaftpflichtversicherung ein, um den oder die Geschädigte(n) bei Bedarf entschädigen zu können.
Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in ihrem Leistungsumfang sowohl Sach- als auch Personenschäden und Vermögensschäden, die beispielsweise durch einen Fehler, eine Unachtsamkeit oder das Ausbleiben einer erwarteten Leistung entstehen. Zudem umfasst die betriebshaftpflichtversicherung auch die Absicherung vor Klagen und Forderungen, die auf den erwähnten Schäden basieren.
Sollte es einmal zu einem Schaden kommen, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung im Regelfall die Kosten für die Wiederherstellung oder den Verdienstausfall, der aufgrund eines solchen Unfalls oder Vorfalls anfällt. Insofern kann die betriebliche Haftpflichtversicherung als eine unverzichtbare Absicherung für Unternehmen angesehen werden.
Gerade für Freiberufler spielt die Betriebshaftpflicht eine besondere Rolle, da diese oft besonders hohen Risiken ausgesetzt sind und im Falle eines Personenschadens in der Regel auf eigene Faust die Kosten tragen müssten. Ohne eine geeignete Betriebshaftpflicht könnten etwa Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder technische Betriebe kaum existieren, da die möglichen Ansprüche, die ein Patient, Mandant oder Kunde geltend machen könnte, im Regelfall nicht aus eigener Tasche bestritten werden können.
Es wird daher nahezu jedem Unternehmen empfohlen, sich hinreichend mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abzusichern, um sich vor finanziellen Belastungen durch einen Sachschaden, Vermögensschaden und Personenschaden zu schützen und das Geschäft vor möglichen Schadenersatzansprüchen geschützt fortzuführen. Betriebliche Haftpflichtversicherungen mit einer längeren Laufzeit geben oft einen Rabatt, so dass der Versicherungsschutz etwas günstiger ist.
Für wen ist die Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?
Die Betriebshaftpflichtversicherung, kurz BHV, ist eine der wichtigsten Versicherungen für alle Selbstständigen und Gewerbetreibenden. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn durch die berufliche Tätigkeit Personen- oder Sachschäden verursacht werden, für die der Unternehmer bzw. das Unternehmen haftbar gemacht wird. Grundlegend kann jeder, der ein Gewerbe ausübt oder selbstständig tätig ist, eine Betriebshaftpflicht abschliessen, um sich finanziell abzusichern.
Doch für wen ist diese Haftpflichtversicherung sogar Pflicht?
Für bestimmte Berufsgruppen ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um als selbstständig tätige Person überhaupt arbeiten zu dürfen. Dies betrifft in erster Linie sogenannte „Kammerberufe“, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Diese Berufsgruppen sind aufgrund ihrer Tätigkeit und der damit verbundenen hohen Verantwortung einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt, weshalb eine Betriebshaftpflichtversicherung für sie unverzichtbar ist.
Doch auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, sollte jeder Unternehmer und Selbstständige darüber nachdenken, eine solche Versicherung abzuschliessen. Besonders in Handwerksberufen oder anderen Tätigkeitsfeldern, in denen schnell ein Schaden entstehen kann, ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine wichtige Absicherung. Ein kleines Missgeschick oder ein unvorhergesehener Fehler können bereits ausreichen, um Schadenersatzansprüche in Höhe von mehreren Tausend Euro zu verursachen, welche das Unternehmen oder den Selbstständigen in seiner Existenz bedrohen können.
Auch aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit kann eine Betriebshaftpflicht sinnvoll sein: Viele Auftraggeber verlangen heute den Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, bevor sie Aufträge an Selbstständige oder Gewerbetreibende vergeben. Eine solche Versicherungsforderung kann beispielsweise bei öffentlichen Ausschreibungen oder auch bei der Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen zur Bedingung gemacht werden.
Generell empfiehlt es sich, vor dem Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung eine genaue Risikoanalyse durchzuführen oder einen Experten, wie z.B. einen Versicherungsmakler zu Rate zu ziehen. Bei der betrieblichen Haftpflichtversicherung ist ein Rechtsschutz oft nicht mitversichert.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Eine oft gestellte Frage für viele Existenzgründer und Unternehmen, die eine Betriebshaftpflicht abschließen möchten. Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme so gewählt werden, dass sie den finanziellen Folgen von möglichen Schäden – sowohl Personenschäden als auch Sachschäden – gewachsen ist. Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, ist der Maximalbetrag, den die Versicherung im Versicherungsfall zahlt. Sie beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie, die der Existenzgründer zahlen muss, um seine Betriebshaftpflicht abzusichern.
Als Faustregel gilt: Je höher die Absicherung, desto höher ist auch die Prämie. Allerdings zahlt es sich für den Versicherten aus, eine angemessene Deckungssumme zu wählen. Im Zweifelsfall kommen die Kosten für Personenschäden und Sachschäden sowie eventuelle Folgeschäden (wie Verdienstausfall wegen eines Unfalls) nicht auf den Existenzgründer zu. Um eine solide Grundlage für die Wahl der Deckungssumme zu haben, empfiehlt es sich, die Betriebsrisiken genau zu analysieren und abzuwägen. Dabei sollte man in Betracht ziehen, welche Schäden in der jeweiligen Branche üblich sind und welche Folgekosten entstehen könnten.
Personen- und Sachschäden sind die häufigsten Versicherungsfälle bei einer Betriebshaftpflicht. Personenschäden sind Schäden, die Dritten durch einen Fehler des Versicherungsnehmers zugefügt werden, während Sachschäden sich auf Beschädigungen von Gegenständen beziehen. In der Regel sind die Kosten für Personenschäden höher, da hier oft langwierige Behandlungen und Reha-Maßnahmen notwendig sind. Daher sollte bei der Wahl der Versicherungssumme ein besonderes Augenmerk auf den Schutz vor Personenschäden gelegt werden.
Die Deckungssumme sollte immer der tatsächlichen Gefährdungslage entsprechen. In risikoreichen Branchen, etwa im Handwerk oder im Baugewerbe, sollte die Versicherungssumme entsprechend hoch sein. Doch auch für Existenzgründer in weniger riskanten Branchen ist eine angemessene Betriebshaftpflicht wichtig. Oftmals unterschätzen kleinere Unternehmen ihre finanziellen Risiken und erleiden Schiffbruch, wenn sie einen Schaden verursachen. Gerade als Freiberufler / Freelancer haftet man schnell mit dem Privatvermögen.
Wie viel kostet eine Betriebshaftpflicht für Existenzgründer?
Die Betriebshaftpflicht übernimmt im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, die durch das Unternehmen verursacht werden, die Schadensersatzansprüche. Wie hoch die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der gewählten Versicherungssumme, dem Umsatz des Unternehmens, der Selbstbeteiligung und der Branche, in der das Unternehmen tätig ist.
Die Versicherungssumme ist ein wesentlicher Faktor für die Höhe der Prämie, da sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die Haftpflicht im Schadenfall leistet. Existenzgründer sollten darauf achten, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu wählen, um im Schadensfall nicht finanziell überfordert zu sein. Hierbei können im Regelfall Versicherungssummen von 3 Millionen Euro bis 10 Millionen Euro gewählt werden. Je höher die Deckungssumme, desto höher sind in der Regel auch die Kosten für die Betriebshaftpflicht. Die Versicherungssumme sollte auf Basis des jeweiligen Risikos des Unternehmens festgelegt werden, sodass ausreichender Schutz besteht.
Der Umsatz des Unternehmens spielt ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung der Prämie. Unternehmen mit geringem Umsatz zahlen tendenziell weniger für ihre Betriebshaftpflicht als solche mit hohem Umsatz. Existenzgründer sollten hierbei realistische Schätzungen für ihre Umsatzerwartungen angeben, um eine angemessene Prämie zu erhalten.
Eine weitere Möglichkeit, die Kosten für die Betriebshaftpflicht zu beeinflussen, besteht darin, eine Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall festzulegen. Eine höhere Selbstbeteiligung führt zu einer geringeren Prämie, allerdings müssen im Schadensfall auch höhere Kosten vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Entsprechend sollte hierbei eine sinnvolle Balance zwischen Prämienhöhe und finanzieller Belastung gefunden werden.
Zusätzlich zur Betriebshaftpflicht kann für einige Unternehmer – vor allem in beratenden Berufen oder freiberuflichen Tätigkeiten – auch eine Berufshaftpflicht sinnvoll sein.
Wie unterscheiden sich Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung?
Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherungen sind zwei verschiedene Arten von Versicherungen, die Unternehmen und Freiberuflern Schutz vor finanziellen Risiken im Zusammenhang mit eventuellen Schadenersatzforderungen Dritter bieten. Beide Versicherungen unterscheiden sich jedoch in ihrem Geltungsbereich, den abgedeckten Risiken und dem jeweiligen Versicherungsnehmer.
Die betriebliche Haftpflichtversicherung ist eine Art Geschäftsversicherung, die für Unternehmen, insbesondere für solche mit physischen Betriebsstätten und Mitarbeitern, relevant ist. Sie schützt das Unternehmen vor Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen können und für die das Unternehmen haftet. Dazu gehören beispielsweise Schäden an Personen, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Tätigkeit des Unternehmens, seiner Mitarbeiter oder durch auf dem Betriebsgelände vorkommende Unfälle verursacht werden. Die Betriebshaftpflicht übernimmt in solchen Fällen die Kosten für die rechtliche Prüfung von Schadenersatzansprüchen, leistet Schadenersatz an Geschädigte und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen bietet Schutz für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, insbesondere in freien Berufen, eine besondere Verantwortung gegenüber Dritten haben. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte. In ihrem Beruf können diese Personen durch eine fehlerhafte Beratung oder einen Behandlungsfehler Schäden an Personen oder Vermögen Dritter verursachen. Die Berufshaftpflichtversicherung springt in solchen Fällen ein und übernimmt die finanzielle Verantwortung für den entstandenen Schaden. Gleichzeitig übernimmt sie auch die Kosten für die rechtliche Verteidigung, falls der Versicherungsnehmer unberechtigten Schadenersatzansprüchen ausgesetzt ist.
Die Unterscheidung zwischen Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung ist nicht immer eindeutig, da es auch Berufsgruppen gibt, bei denen eine Kombination aus beiden Versicherungen gegeben ist.
Braucht ein Kleingewerbe eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine oft gestellte Frage von vielen Unternehmern, Freiberuflern / Freelancern und Gründern, die im Begriff sind, ein kleines Unternehmen aufzubauen oder bereits eines betreiben. Die Antwort darauf ist grundsätzlich klar: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes Gewerbe, unabhängig von der Größe, empfehlenswert. Warum ist dies so wichtig und wie kann die Absicherung speziell für Kleingewerbe aussehen? Um dies zu verstehen, sollte man zunächst die Grundlagen der Betriebshaftpflicht kennen.
Die betriebliche Haftpflichtversicherung schützt das Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn im Zusammenhang mit deren Tätigkeit ein Dritter zu Schaden kommt und Schadensersatzansprüche gestellt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Die Versicherung prüft zunächst die Haftung und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Ist die Haftung begründet, übernimmt die Versicherung die Regulierung des Schadens bis zur vereinbarten Deckungssumme. Je nach Branche variieren die Risiken und somit die erforderlichen Deckungssummen und Leistungsumfänge bei der man bei der jeweiligen Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist.
Gerade für ein Kleingewerbe ist eine Betriebshaftpflichtversicherung von besonderer Bedeutung, da diese Unternehmen meist nicht über ausreichende finanzielle Rücklagen verfügen, um im Schadensfall selbst für den entstandenen Schaden haften zu können. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz kann das schnell zur Existenzbedrohung werden. Daher ist es für ein Kleingewerbe empfehlenswert, frühzeitig eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten.
Wichtig ist zudem, eine auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Betriebshaftpflicht zu wählen. Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Kleinunternehmen an, die individuell an das jeweilige Risiko angepasst werden können. So lassen sich individuelle Leistungsumfänge und Deckungssummen vereinbaren, die den tatsächlichen Risiken und Anforderungen des Kleinunternehmers entsprechen.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Eine Selbstbeteiligung (SB) zur Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Option, die Unternehmer bei ihrer Versicherung in Betracht ziehen können. Hierbei handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Summe, die der Versicherte im Falle eines Schadenfalls selbst übernimmt, bevor die Versicherung für die restlichen Kosten aufkommt.
Die Frage, ob eine eigene Beteiligung in diesem Zusammenhang sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht beantworten, da die Entscheidung von verschiedenen Faktoren abhängt. Es sollte daher eine individuelle Abwägung für jeden Unternehmer stattfinden. Finanzielle Schäden ab 1.000€ sind sicherlich schwieriger zu bezahlen, als solche von 300€.
Ein wichtiger Aspekt bei der Überlegung zur SB ist die finanzielle Situation des Unternehmens. Verfügt der Betrieb über ausreichend finanzielle Reserven, um im Schadensfall die SB problemlos aufbringen zu können? Wenn dies der Fall ist, kann durch eine höhere Beteiligung die Beitragshöhe der gewerblichen Haftpflichtversicherung gesenkt werden.
Dies führt zu geringeren laufenden Kosten und kann in der Gesamtbetrachtung der Versicherung zu einer Ersparnis führen.
Ein anderer Faktor ist die Risikoeinschätzung des Unternehmers. Besteht die Möglichkeit, dass es in der Branche oder in diesem speziellen Betrieb eher häufiger zu Schäden kommt, die von der Betriebshaftpflicht abgedeckt werden müssen, kann eine Selbstbeteiligung ein höheres finanzielles Risiko darstellen. In einem solchen Fall könnte eine geringe oder gar keine SB sinnvoller sein. Umgekehrt, wenn das Unternehmen nur ein geringes Risiko für Schadenereignisse aufweist, könnte eine höhere Selbstbeteiligung in Betracht gezogen werden.
Das eigene unternehmerische Sicherheitsbewusstsein spielt ebenfalls eine Rolle. Ist der Unternehmer in der Lage, durch präventive Maßnahmen und effektives Risikomanagement mögliche Schäden zu minimieren? In diesem Fall sprechen einige Argumente für eine Selbstbeteiligung.
Letztendlich hängt die Entscheidung für oder gegen eine Beteiligung von der individuellen Risikobereitschaft und finanziellen Situation des Unternehmers ab. Es gibt keine pauschale Empfehlung, da jedes Unternehmen unterschiedliche Gegebenheiten und Anforderungen mitbringt.
Eine detaillierte Analyse und die Beratung durch einen Versicherungsfachmann oder -frau können jedoch helfen, die optimale Lösung zu finden.
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